Die Fachanwälte Tübben, Jung und Quirmbach in der Kanzlei
Auszeichnungen Handelsblatt TOP Anwälte 2026

Jan Tübben, Irem Jung, Laura Quirmbach
Fachanwälte für Medizinrecht

Wir sehen Sie –
als Mensch, nicht als Mandat.

Kommt es zu einem schweren medizinischen Schaden, stellen sich für Betroffene und ihre Familien sofort zahlreiche Fragen.

Es folgen medizinische Unsicherheiten, rechtliche Unklarheiten und große Sorgen um die Zukunft. Bereits zu Beginn unserer juristischen Tätigkeit stand für uns fest, dass wir Menschen in genau solchen Situationen helfen wollen.

Und genau das tun wir seit über 20 Jahren.

 

Als spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht vertreten wir Eltern von Kindern mit Geburtsschäden sowie Kinder und Erwachsene mit schweren Hirn- und Körperschäden nach medizinischen Fehlern und Unfällen. Wir arbeiten uns tief in medizinische Zusammenhänge ein, bestimmen individuell Ihren Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch und verfolgen jedes Verfahren mit Ausdauer.

Ihre Anfrage an uns ist kostenfrei. Wir prüfen Ihren Fall und geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung.

Kostenfreie Erstberatung

Was können wir bereits in der kostenfreien Erstberatung für Sie leisten? Im Rahmen der kostenfreien Erstberatung haben Sie die Möglichkeit, uns Ihren Fall zunächst schriftlich über unser Kontaktformular zu schildern. Bereits vorhandene Unterlagen, zum Beispiel Mutterpass, Entlassungsbrief und Kinderuntersuchungsheft sowie Gutachten, können dabei hilfreich sein.

Auf Grundlage der übermittelten Informationen können wir häufig bereits erste wichtige Fragen beantworten, etwa zur möglichen Haftung, zu Erfolgsaussichten oder zu den nächsten sinnvollen Schritten.

Auch Mandantinnen und Mandanten, die bereits anderweitig anwaltlich vertreten sind, wenden sich an uns, weil sie sich eine zweite rechtliche Einschätzung durch uns als Spezialisten im Bereich Arzthaftungsrecht und große Personenschäden wünschen.

Gerade in komplexen Fällen des Arzthaftungsrechts werden wir daher regelmäßig um eine unabhängige Zweitmeinung gebeten.

zur kostenlosen Erstberatung

Anwaltliche Bearbeitung Ihres Medizinschadensfalls nach anerkannten Standards

Die Bearbeitung von Fällen im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht erfordert besondere Erfahrung, medizinisches Verständnis und ein strukturiertes Vorgehen. Gerade bei schweren Personenschäden ist es entscheidend, dass ein Fall von Anfang an nach klaren juristischen und medizinischen Standards geprüft und aufgebaut wird.

Zur Bearbeitung von Fällen aus dem Bereich der Behandlungs- und Aufklärungsfehler gehören unter anderem

  • eine sorgfältige Auswertung der Behandlungsunterlagen,
  • die Einbindung medizinischer Sachverständiger sowie
  • eine realistische rechtliche Bewertung der Erfolgsaussichten.

 

Infos zu Behandlungsfehlern

12-Punkte-Checkliste für die anwaltliche Vertretung im Medizinrecht

Auf Grundlage unserer über 20-jährigen Erfahrung im Medizinrecht und bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern haben wir eine 12-Punkte-Checkliste zusammengestellt. Sie enthält wichtige juristische Standards, die Mandantinnen und Mandanten von einem Fachanwalt für Medizinrecht erwarten dürfen.

Die Checkliste kann Ihnen dabei helfen, einzuschätzen, ob Ihr Fall nach den notwendigen fachlichen Maßstäben bearbeitet wird oder ob es sinnvoll sein kann, einen Anwaltswechsel in Betracht zu ziehen.

zur 12-Punkte-Checkliste

Mitgliedschaften, Vorträge und Veröffentlichungen

Unsere anwaltliche Tätigkeit im Medizinrecht bzw. Arzthaftungsrecht wird durch kontinuierliche fachliche Weiterbildung, wissenschaftliche Beiträge und regelmäßige Vorträge begleitet.

Durch unsere Mitgliedschaften in Fachorganisationen sowie durch Veröffentlichungen und Vorträge bleiben wir im medizinrechtlichen Diskurs aktiv.

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Unsere Schwerpunkte

Spieluhr Mobile über einem Babybett

Geburtsschäden

Wenn aus Vorfreude plötzlich Sorge wird.

Wir prüfen, ob ein Behandlungs- oder Aufklärungsfehler vorliegt und welche Ansprüche sich daraus ergeben. Dabei geht es nicht nur um Schmerzensgeld, sondern um Pflege, Umbau von Haus/Wohnung, behindertengerechten Umbau eines Kfz, Therapien, Hilfsmittel und die langfristige Absicherung eines Kindes und seiner Familie.

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Plüschtier Hase im Babybett

Hirn- & Körperschäden

Bei Kindern und Erwachsenen – nach Behandlungs- und Aufklärungsfehlern oder Unfällen.

Bei Kindern und Erwachsenen nach Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern oder Unfällen. Medizinrechtliche Verfahren sind komplex. Wir analysieren Behandlungsunterlagen sorgfältig, arbeiten mit medizinischen Sachverständigen zusammen und setzen Ansprüche konsequent durch.

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Mandantengespräch im Konferenzraum

Schmerzensgeld & Schadensersatz

Nicht eine Zahl, sondern Versorgung, Sicherheit und Zukunft.

Wir denken nicht in Standardsummen. Entscheidend ist, was in Ihrem Einzelfall tatsächlich benötigt wird: Schadensersatz etwa für Pflege, Verdienstausfall/Erwerbsschaden, den Umbau von Haus/Wohnung, den behindertengerechten Umbau eines Kfz, Therapien sowie den Ersatz auch zukünftiger Kosten. Unsere Aufgabe ist es, diese Ansprüche fundiert zu berechnen und durchzusetzen.

 

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Selbstverständnis

Wir sind eine bewusst spezialisierte Boutique-Kanzlei.

Das bedeutet für Sie

direkte Ansprechpartner

enge Abstimmung im Team und

persönliche Betreuung.

Wir übernehmen nur so viele Mandate, wie wir mit der notwendigen Tiefe bearbeiten können.
Keine Standardlösungen, keine oberflächliche Bearbeitung.

Unsere Mandanten können sich darauf verlassen, dass ihr Anliegen ernst genommen
und mit fachlicher Stärke vertreten wird.

Sie müssen jetzt nicht alles richtig machen. Nur den ersten Schritt.

Die meisten melden sich nicht mit einem „Fall“, sondern mit einem Stapel: Arztbriefe, Fragen, Unsicherheiten.

Wir helfen Ihnen, daraus eine klare Linie zu machen – was wichtig ist, was fehlt, was realistisch ist. Und was man sich sparen kann.

kostenlose Erstberatung anfragen
Arzt mit Stethoskop und Patientenakte bei der Untersuchung
Behandlungsfehler
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Behandlungsfehler auf Rekordhoch – Eine Herausforderung für das Gesundheitssystem

Neue Statistiken zeigen eine größere Anzahl gemeldeter Behandlungsfehler.

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